Orthopädische Rehaklinik Eisenberg
Alles rund um die Reha

Häufige Fragen

Von der Zimmeraustattung bis zur Nachsorge. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Reha oder Anschlussheilbehandlung, deren Dauer, Therapien und Antragstellung und den Aufenthalt an unserer Orthopädischen Rehaklinik.

Alle unsere Zimmer sind komfortabel ausgestattet und bieten einen Blick in den angrenzenden Wald. Sie sind barrierefrei, verfügen über gemütliche Schlafkojen, LED-TV mit Zugang zum Patienteninformationssystem, WLAN sowie ein schönes und geräumiges Badezimmer.

Zu den insgesamt 144 Zimmern auf den vier Ebenen unserer Reha-Klinik gehört auch ein Komfortbereich mit vier Komfort-Einbettzimmern und drei Junior-Suiten für Privatversicherte, 130 Einzelzimmer für gesetzlich Krankenversicherte und sieben Zweibettzimmer für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit Begleitpersonen. Die gesamte Rehaklinik ist barrierefrei.

In unserer orthopädischen Rehaklinik können Begleitpersonen aufgenommen werden. Auf Wunsch erfolgt die Unterbringung im gleichen Zimmer oder in einem separaten Zimmer, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Ihre Begleitperson kann an der Speisenversorgung, auf Wunsch am therapeutischen Programm, auch unter Verwendung einer Heilmittelverordnung sowie an unserem angebotenen Freizeitprogramm teilnehmen.

Eine Kinderbetreuung während Ihres Aufenthalts vor Ort ist aktuell nicht möglich.

Beachten Sie hierfür unsere Reha-Checkliste.

Zusammengefasst benötigen Sie für Ihren Reha-Aufenthalt:

  • Badesachen
  • Bademantel
  • Badeschuhe
  • Badehandtuch
  • Toilettenartikel
  • Festes Schuhwerk
  • Wetterfeste Kleidung
  • Sportsachen
  • Turnschuhe
  • Medikamente für die ersten Tage
  • Ihre Versicherungskarte

In Ebene 3 unserer Rehaklinik befinden sich eine Waschmaschine und ein Trockner.

Unsere neue Orthopädische Rehaklinik und die Region bieten eine Fülle von Freizeitbeschäftigungen. In der therapiefreien Zeit stehen Ihnen verschiedene Einrichtungen des Hauses zur Verfügung. Regelmäßig gibt es in unserer Rehaklinik zudem Spiel- und Unterhaltungsabende und weitere Freizeitangebote.

Darüber hinaus bieten der Saale-Holzland-Kreis und die Region eine bunte Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten jeglicher Art: von Walking- und Wandertouren ins benachbarte Mühltal bis hin zu Ausflügen ins historische Eisenberg oder andere touristische Ziele der Region.

Ein wichtiger Baustein für den Erfolg einer Rehabilitation ist eine optimale Nachsorge. Daher erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Patienten bereits nach der Hälfte des Reha-Aufenthalts mögliche Nachsorgemaßnahmen. Sollte eine spezifische Nachsorge erforderlich sein, können so die entsprechenden Maßnahmen soweit wie möglich bereits von uns vorbereitet und in die Wege geleitet werden. Bei Bedarf und auf Wunsch beziehen wir Angehörige in Organisation und Umsetzung der Nachsorgemaßnahmen mit ein.

Zu den Nachsorgemaßnahmen zählen unter anderem Teilnahme an Selbsthilfegruppen, Rehabilitationssport, Maßnahmen zur ambulanten Reha-Nachsorge (z.B. IRENA, digitales Nachsorgeprogramm Caspar Health), stufenweise Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Um die reibungslose Informationsweitergabe zu sichern, erhalten die weiterbehandelnden Haus- und Fachärzte einen schriftlichen Bericht von uns. Im Entlassungsbericht sind zudem konkrete Vorschläge für die weitere Behandlung der Patientin bzw. des Patienten ausgearbeitet. Bei Bedarf stellen wir zusammen mit dem Patienten entsprechende Anträge (z. B. auf berufliche Rehabilitationsmaßnahmen) oder stellen erste Kontakte zu möglichen weiterbehandelnden Stellen her.

Ziel all unserer Rehamaßnahmen ist es, unseren Patienten nach orthopädischen Eingriffen oder bei chronischen muskuloskelettalen Beschwerden eine umfassende Versorgung zu bieten, um ihre Mobilität, Funktionalität und Lebensqualität zu verbessern. Die Rehabilitation fokussiert sich darauf, den Genesungsprozess durch gezielte Therapien zu unterstützen, Schmerzen zu lindern und die Selbstständigkeit der Patienten zu fördern.

Dies ist abhängig von der Indikation der Erkrankung oder der Operation. Diese sind in einem Katalog der Krankenkasse bzw. des Rentenversicherungsträgers gelistet.

In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Es gibt jedoch Fälle, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt nötig ist. Beispielsweise bei einem größeren medizinischen Eingriff, bei dem eine zeitnahe Behandlung notwendig ist, um Ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten und zu schützen.

Im Einzelfall hängt es vom Krankheitsbild sowie den bisher durchgeführten Reha-Maßnahmen und weiteren Faktoren wie etwa dem voraussichtlichen Behandlungserfolg ab, wie oft eine Reha bewilligt werden kann.

Das ist abhängig von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse bzw. des Rentenversicherungsträgers und vom aktuellen Belegungsstatus der Rehakliniken.
Nach einer Knie-TEP Operation können Sie in der Regel nach dem Krankenhausaufenthalt für eine Woche nach Hause, bevor Sie die Reha beginnen. Patienten nach einer Hüft-TEP OP werden im Rahmen einer Direktverlegung sofort nach dem Krankenhaus-Aufenthalt in die Rehaklinik verlegt.

In der Regel dauert Ihre Anschlussheilbehandlung 3 Wochen. Bei Bedarf kann der Arzt der Rehaklinik bei begründeter medizinischer Notwendigkeit Ihren Aufenthalt verlängern.

Als Patient haben Sie für Ihre Reha das Wunsch- und Wahlrecht. Sie dürfen sich also die Klinik für Ihre Rehabilitation selbst aussuchen. Sie können Ihre Wunschklinik bereits beim Einreichen Ihres Reha-Antrags angeben. Auch nach der Antragstellung dürfen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht noch wahrnehmen.

An der orthopädischen Rehaklinik in Eisenberg ist auch eine ambulante Reha möglich. Die therapeutischen Anwendungen sind ähnlich einer stationären Behandlung. Für die ambulanten Rehabilitanden stehen in unserer Rehaklinik entsprechende Räumlichkeiten und Ausstattung zum Umkleiden sowie Ruhebereiche zur Verfügung.

Wenn Sie in den Waldkliniken Eisenberg operiert bzw. behandelt wurden, können Sie bei entsprechender Verfügbarkeit direkt in die orthopädische Rehaklinik wechseln.
Kommen Sie von einer anderen Klinik, entscheidet der Kostenträger über die Art der Anreise. Wir bieten keinen eigenen Abhol-/Bringdienst (Transfer) an.

Das ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Rentenversicherung tritt ein, wenn aufgrund einer Erkrankung die Erwerbstätigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei einem Arbeitsunfall, der einen Reha-Aufenthalt erforderlich macht, ist in den meisten Fällen Ihre Unfallversicherung zuständig.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen hingegen in der Regel die Kosten für Patienten, die bereits in Rente sind. Zudem gibt es weitere Sonderfälle, bei denen das Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit oder auch die Jugendhilfe für die Übernahme des Krankengeldes während der Reha zuständig sind.

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, Übergangsgeld zu beantragen, wenn Sie erkrankt sind oder in einen Unfall verwickelt wurden und eine langwierige Betreuung in Form einer Reha benötigen. Das Übergangsgeld wird über die gesamte Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ausgezahlt. Sie erhalten das Übergangsgeld für die gesamte Dauer der Maßnahme, jedoch maximal für 6 Wochen. Das Übergangsgeld wird vom zuständigen Rehabilitationsträger vergütet und nach der abgeschlossenen Reha ausgezahlt.

Die stufenweise Wiedereingliederung zurück in den Arbeitsalltag wird von verschiedenen Rehabilitationsträgern übernommen. In Frage kommen die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder die Unfallversicherung, abhängig davon, ob die Rehabilitation und Wiedereingliederung durch Krankheit, Unfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit hervorgerufen wurden.

Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, beträgt die aktuelle Zuzahlung für Krankenkassenpatienten 10 Euro pro Tag bis maximal 28 Tage im Kalenderjahr, einschließlich der Krankenhausbehandlungstage. Übernimmt die Kosten der Reha die Rentenversicherung, müssen Patienten ebenfalls 10 Euro pro Tag zahlen. Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Privatversicherte Patienten gelten in der Rehaklinik als Selbstzahler.

Ihren Reha-Antrag müssen Sie als Patient selbst stellen.

Konzentrieren Sie sich dabei am besten auf eine bestimmte Diagnose. So hat Ihr Antrag bessere Chancen auf Genehmigung.
Im Reha-Antrag muss Ihr behandelnder Arzt begründen, warum die Reha medizinisch notwendig ist. Ihre Reha-Klinik können Sie sich grundsätzlich selbst aussuchen, sofern sie für die jeweilige Erkrankung geeignet ist und ein Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse besteht.

Wir bieten Ihnen auf unserer Website die Möglichkeit, anhand eines Formulars bereits vorab die Möglichkeit der Reha an unserer Orthopädischen Rehaklinik anzufragen. Wir melden uns dann zur weiteren Abklärung gerne bei Ihnen.

Patientin bzw. Patient und der behandelnde Arzt erstellen gemeinsam den Antrag. Notwendige Unterlagen sind unter anderem eine ärztliche Bescheinigung, ein Arztbericht sowie ein eigenes persönliches Schreiben.

Im Zuge der Antragstellung sollten neben der Diagnose und möglichen Therapiemaßnahmen auch die Einschränkungen des Betroffenen im Alltag erklärt werden. Ein ausführliches persönliches Schreiben sowie detaillierte Bescheinigungen und Berichte lohnen sich, da somit die Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung der Rehabilitation steigt.

Die unterschiedlichen Kostenträger bieten online eine Vielzahl an vorgefertigten Formularen an, die aus dem Internet heruntergeladen und angepasst werden können.

Die Genehmigung einer stationären oder ambulanten Reha-Behandlung erfolgt durch den zuständigen Kostenträger. Je nach Art der Rehabilitation kommen verschiedene Träger in Frage, wie zum Beispiel die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenkasse oder die Unfallversicherung.

Durchschnittlich dauert eine positive Entscheidung über einen Reha-Antrag drei Wochen. Wenn beispielsweise ein medizinisches Gutachten nötig ist oder der Antrag beim falschen Kostenträger eingereicht wurde, wird die Bewilligungsfrist allerdings verlängert. Zu beachten ist, dass die dreiwöchige Frist nur dann gilt, wenn die beim Reha-Träger eingereichten Unterlagen vollständig sind. Die Antragstellung und Bewilligung eines Reha-Antrags ist ein langwieriger Prozess. Um Fristverlängerungen zu vermeiden, sind Patienten gut beraten, alles genau zu planen und alle Dokumente parat zu haben.

Die geeignete und individuelle Therapie legt der behandelnde Arzt der Rehaklinik je nach Krankheitsbild fest. An unserer orthopädischen Rehaklinik bieten wir Physiotherapie, Sporttherapie, Medizinische Trainingstherapie, Ergotherapie, Psychotherapie, Ernährungstherapie sowie weitere Leistungen an.

Während Ihrer Reha werden Sie von einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Pflege, Therapeuten und weiteren Fachkräften betreut, die in ständigem Austausch stehen.

Für Ihre Reha legen Ärzte und Therapeuten gemeinsam mit Ihnen die Reha-Ziele individuell fest. Auf dieser Basis entwickeln wir für jeden Patienten einen individuellen Therapieplan, um diese Ziele zu erreichen. Nach der Implantation eines neuen Knie- oder Hüftgelenks stehen beispielsweise die Stärkung der Muskulatur, die Verbesserung der Beweglichkeit sowie eine allgemeine Besserung der Lebensqualität im Fokus der Rehabilitation.

In der Sport-, Physio- und physikalischen Therapie nehmen aktive Therapiemaßnahmen eine zentrale Rolle ein. Die Häufigkeit und Intensität leitet sich aus den individuellen Rehazielen ab. Die ergotherapeutischen Behandlungsschwerpunkte liegen je nach individueller Problemlage auf physischer, sensorischer und auch mentaler Ebene.

Zu Beginn besprechen Sie, gemeinsam mit dem Arzt, Ihre Ziele für die nächsten drei Wochen und kreuzen diese direkt in Ihrer Patientenmappe an. Während Ihres Reha-Aufenthalts wird kontinuierlich geprüft, welche Fortschritte Sie durch die Behandlung machen und ob Sie Ihre Therapieziele erreichen. Sprechen Sie dazu gerne Ihren Bezugstherapeuten an.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beantworten Sie gerne!

reha@waldkliniken-eisenberg.de036691 8 1602

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