Orthopädische Rehaklinik Eisenberg
Reha-Antrag

Sie haben die Wahl

In den meisten Fällen stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Antrag für medizinische Rehabilitationsleistungen gemeinsam in Absprache mit Ihnen. Einen Antrag können aber auch Sie selbst stellen. Dabei haben Sie durch das Wunsch- und Wahlrecht die Möglichkeit, sich Ihre Rehaklinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen. Die Rehaklinik Ihrer Wahl muss natürlich die grundlegenden Voraussetzungen für Ihre Rehabilitation erfüllen.

Ihr Reha-Antrag

Bei der Antragstellung sollten Sie also unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Wünsche und Anforderungen an die Reha mitteilen. Wenn Sie hier Ihren Wunsch nach Rehabilitation in der „Orthopädischen Rehaklinik Waldkliniken Eisenberg“ angeben, sichern Sie sich frühestmöglich einen Platz in unserer Klinik.

Sie können die erforderlichen Formulare bei Ihrem Rentenversicherungsträger, digital über die Homepage Ihrer Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse, den Auskunfts- und Beratungsstellen, gemeinsamen Servicestellen, Versicherungsämtern oder bei den Kommunen erhalten. Zu den Antragsformularen gehört in der Regel ein ärztlicher Befundbericht. Ihr aktuell behandelnder Arzt oder behandelnde Ärztin wird diese Formulare für Sie ausfüllen.

Ihre Rentenversicherung benötigt aktuelle Befunde Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, die im Arztbericht verwendet werden können. Es ist keine spezielle Untersuchung dafür notwendig.

Nachdem Sie Ihren Antrag beim entsprechenden Rentenversicherungsträger eingereicht haben, wird überprüft, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Mit der Genehmigung Ihres Reha-Antrags wird auch die Rehabilitationsklinik Ihrer Wahl festgelegt. Sollte Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden, haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs.

In manchen Fällen ist für den Reha-Aufenthalt eine Zuzahlung zu leisten. Über die genaue Höhe oder die Voraussetzungen für eine Befreiung informiert Sie Ihr zuständiger Kostenträger.

  • Aktuelle Arztbriefe und Befundberichte

    Aktuelle Befunde Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, die im Arztbericht verwendet werden können. Es ist keine spezielle Untersuchung dafür notwendig.

  • Nachweise und Zeugnisse (nur bei Antrag auf berufliche Reha notwendig)

    Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief, etc.)

    Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen, Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld, etc.)

    Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)

    Schul-, Fachschul-, Hochschulzeugnisse ab Vollendung des 17. Lebensjahres

    Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)

  • Adressen

    Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (siehe Versicherungskärtchen)

    Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte und Ärztinnen

    Name und Anschrift des Arbeitgebenden

  • Versicherungen

    Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)

    Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherungen (nur bei Antrag auf berufliche Reha und sofern vorhanden)

    Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z.B. französische Immatrikulationsnummer)

  • Persönliche Angaben

    Angaben zu Ihrer Bankverbindung (IBAN/BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Bankkärtchen)

    Nur bei Antrag auf berufliche Reha:

    Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (finden Sie in den Unterlagen Ihres zuständigen Finanzamtes)

    Angabe über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes

Alles Wichtige für Ihren Reha-Antrag

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, die hier aufgeführten Unterlagen und Informationen bereitzuhalten, sofern sie für Sie relevant sind und noch nicht eingereicht wurden.

Wieder fit werden an unserer neuen Rehaklinik

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